Vorsorge
... geht uns alle an!
Niemand weiß, was morgen ist. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder das Nachlassen der eigenen Kräfte im Alter – all das kann dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Gut, wenn dann vorgesorgt ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und im Ernstfall umgesetzt werden.
Warum Vorsorge wichtig ist:
- Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann eine vertraute Person rechtlich für Sie handeln – ohne gerichtliche Betreuung.
- Sie behalten die Kontrolle – auch für den Fall, dass Sie sie einmal abgeben müssen.
- Angehörige und Freund:innen wissen, was zu tun ist – und können in Ihrem Sinne handeln.
Unser Angebot:
- Infoveranstaltungen & Materialien zum Mitnehmen
- Beratung von Bevollmächtigten
Vorsorge ist keine Frage des Alters – sondern der Selbstbestimmung.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument. Darin bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.Die bevollmächtigte Person darf nur im Rahmen der Vollmacht handeln und sollte immer in Ihrem Sinne entscheiden. Eine Vollmacht sollte man nur einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilen, Bevollmächtigte werden von niemandem kontrolliert. Anders als bei der Betreuung: Betreuer:innen werden regelmäßig durch das Betreuungsgericht kontrolliert.
Wofür kann eine Vorsorgevollmacht gelten?
Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche umfassen, zum Beispiel:
- Bankgeschäfte erledigen
- Rechnungen bezahlen
- Behördenangelegenheiten regeln
- Verträge abschließen oder kündigen
- Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen
- Pflege organisieren
- Wohnungsangelegenheiten regeln
Sie entscheiden selbst, welche Bereiche in die Vollmacht aufgenommen werden.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Angehörige nicht automatisch für Sie entscheiden. Auch Ehepartner oder erwachsene Kinder können Sie nicht einfach vertreten.Wenn niemand bevollmächtigt ist, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dazu beitragen, dass eine Betreuung nicht notwendig wird.
Wo finde ich einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht?
Vorlage Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz
Link zu Vorsorgevollmacht in verschiedenen SprachenWo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?
Die Vollmacht sollte leicht gefunden werden, wenn sie gebraucht wird.Es ist sinnvoll,
- die bevollmächtigte Person über den Aufbewahrungsort zu informieren,
- die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
- Vollmachten über Kontos, Depots, Schließfächer usw. solten zusätzlich bei den Banken direkt erteilt wrerden, da diese meist nur eigene Formulare anerkennen
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht
Bayerisches Staatsministerium der Justiz - Broschüre "Die Vorsorgevollmacht"
Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können – zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder bei einer Erkrankung.
Sie geben damit Ärztinnen und Ärzten sowie Ihren Angehörigen wichtige Hinweise für schwierige Entscheidungen. Eine Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden, damit sie wirksam ist.
Wir empfehlen, die Patientenverfügung sorgfältig zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Eine gute Möglichkeit bietet die Online-Erstellung über die Verbraucherzentrale.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium der Justiz - Broschüre "Patientenverfügung"Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Fall einer notwendigen rechtlichen Betreuung für Sie als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt werden kann. Aber auch, wer auf keinen Fall zum Betreuer/ zur Betreuerin bestell werden soll.
Sie können darin auch Ihre Wünsche festhalten, wie die Betreuung geführt werden soll und welche persönlichen Angelegenheiten Ihnen wichtig sind.
Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Angaben bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsperson. Die Betreuungsverfügung ist besonders sinnvoll, wenn Sie für den Fall vorsorgen möchten, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird.
Vorlage Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz
Im Gegensatz zur Vollmacht ist eine Betreuungsverfügung kein rechtswirksames Dokument, sondern lediglich eine Weisung an das Betreuungsgericht. Erst durch gerichtlichen Beschluss wird rechtswirksam ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt.