Allgemeine Informationen

Eine rechtliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst oder durch andere Personen (z. B. Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder soziale Dienste) beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden.

Für die Anregung kann das Formular des zuständigen Amtsgerichts verwendet werden. Hier als Beispiel das Formular des Amtsgericht Würzburg: Formular zur Anregung einer Betreuung

Vor der Einrichtung einer Betreuung wird geprüft, ob andere Hilfen ausreichen (z.B. eine Vorsorgevollmacht) und eine rechtliche Betreuung überhaupt erforderlich ist. Hierzu ermittelt die zuständige Betreuungsstelle.

Homepage der Betreuungsstelle Stadt Würzburg

Homepage der Betreuungsstelle Landkreis Würzburg

 

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen gesetzt: Die Selbstbestimmung betreuter Menschen steht im Mittelpunkt.

Das Motto lautet: „Unterstützen vor Vertreten“

Was bedeutet das?

  • Eine gesetzliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine andere Möglichkeit besteht – etwa durch Vorsorgevollmacht, Unterstützungsangebote oder familiäre Hilfe.
  • Der rechtliche Betreuer oder die rechtliche Betreuerin soll die betreute Person so weit wie möglich dabei unterstützen, eigene Entscheidungen zu treffen.
  • Eine Vertretung ist nur dann zulässig, wenn sie wirklich erforderlich ist. 
  • Wunsch und Wille der betreuten Person stehen im Mittelpunkt, soweit diese die gesetzliche Betreuung betreffen.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie zum Beispiel in der Broschüre des Bundesministerium der Justiz "Betreuungsrecht" oder im "Online-Lexikon Betreuungsrecht".