Eine rechtliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst oder durch andere Personen (z. B. Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder soziale Dienste) beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden.
Für die Anregung kann das Formular des zuständigen Amtsgerichts verwendet werden. Hier als Beispiel das Formular des Amtsgericht Würzburg: Formular zur Anregung einer Betreuung
Vor der Einrichtung einer Betreuung wird geprüft, ob andere Hilfen ausreichen (z.B. eine Vorsorgevollmacht) und eine rechtliche Betreuung überhaupt erforderlich ist. Hierzu ermittelt die zuständige Betreuungsstelle.
Homepage der Betreuungsstelle Stadt Würzburg
Homepage der Betreuungsstelle Landkreis Würzburg