Leistungen dürfen sich nicht verschlechtern!
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Diakonie Bayern begrüßt erste Schritte zur Reform des Sozialstaats Nürnberg, 27. Januar 2026 „Ein Sozialstaat ist dann stark, wenn Menschen Hilfe bekommen, bevor sie aufgeben. Die Vorschläge der Kommission setzen wichtige Impulse, weil sie Komplexität abbauen und den Zugang zu Unterstützung erleichtern wollen. Entscheidend ist aber: Keine Reform darf dazu führen, dass Menschen am Ende weniger Unterstützung erhalten als zuvor“, erklärt Diakoniepräsidentin Dr. Sabine Weingärtner. Die Diakonie Bayern begrüße viele der vorliegenden Empfehlungen der Kommission zur Reform des Sozialstaats ausdrücklich. „Insbesondere die ersten Vorschläge greifen zentrale Herausforderungen auf, die in der täglichen Praxis der Sozialberatung seit Jahren sichtbar sind: unübersichtliche Zuständigkeiten, schwer verständliche Antragsverfahren und ein System, das für viele Menschen zu kompliziert ist, um ihre berechtigten Ansprüche tatsächlich geltend zu machen.“ Nach Ansicht der Diakoniepräsidentin verhindern gerade diese Strukturen oft wirksame Hilfe und führen dazu, dass Leistungen nicht oder zu spät in Anspruch genommen werden. Positiv bewertet die Diakonie daher den Ansatz eines stärker gebündelten Sozialleistungssystems. „Wenn Leistungen besser aufeinander abgestimmt werden und Menschen Unterstützung möglichst aus einer Hand erhalten, kann das Brüche im Leistungsbezug vermeiden, verdeckte Armut reduzieren und zugleich die Arbeit der Verwaltungen erleichtern.“ Voraussetzung für jede Reform ist aus Sicht der Diakonie jedoch unmissverständlich, dass das bestehende Leistungsniveau erhalten bleibt. „Vereinfachung darf niemals mit Kürzung verwechselt werden. Die menschenwürdige Existenzsicherung der Menschen muss auch in einem neuen System vollständig gewährleistet sein“, betont Weingärtner. Dies gelte insbesondere für Menschen in besonders vulnerablen Lebenslagen, etwa Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, psychisch Erkrankte oder wohnungslose Menschen. Besonders wichtig ist der Diakonie zudem die klare Aufwertung persönlicher Beratung. In den Einrichtungen der Diakonie zeigt sich täglich, dass viele Menschen Unterstützung benötigen, um sich im Sozialstaat zurechtzufinden. Digitale Verfahren können dabei helfen, Prozesse zu beschleunigen, dürfen aber keine neue Zugangshürde darstellen. „Ein moderner Sozialstaat braucht digitale Angebote, aber er braucht genauso erreichbare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Wer keinen Computer hat, sprachliche Hürden erlebt oder sich in einer akuten Krisensituation befindet, darf nicht abgehängt werden“, so Weingärtner. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Einkommensanrechnung und bei Erwerbsanreizen bewertet die Diakonie Bayern grundsätzlich positiv, weil sie Übergänge in Arbeit erleichtern können. Gleichzeitig warnt sie davor, den Fokus einseitig auf Effizienz oder Aktivierung zu legen. Ziel müsse immer sein, Armut wirksam zu verhindern und dauerhaft stabile Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Das gelte ebenso für die geplante Vereinheitlichung von Einkommensbegriffen und rechtlichen Definitionen, die aus Sicht der Diakonie ein wichtiger Schritt ist, um Verfahren transparenter, nachvollziehbarer und rechtssicherer zu machen – für Leistungsberechtigte ebenso wie für die Verwaltungen. Insgesamt sieht die Diakonie Bayern in den Empfehlungen der Kommission eine tragfähige Grundlage für weitere Reformschritte. Entscheidend für den Erfolg werde jedoch sein, dass die geplanten Änderungen schnellstmöglich auf ihre Machbarkeit hin überprüft und dann auch umgesetzt werden. „Reformen dürfen nicht am Schreibtisch enden. Sie müssen im Alltag der Menschen ankommen. Und sie müssen sicherstellen, dass niemand schlechter gestellt wird als zuvor“, so Weingärtner abschließend. |
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