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Mehr als 300.000 Kontopfändungen pro Monat Nürnberg, 11. 06. 2026 „Ein Pfändungsschutzkonto soll Menschen in einer ohnehin schwierigen Lebenslage schützen. Wenn Betroffene trotz gesetzlicher Ansprüche nicht an ihr eigenes Geld kommen, läuft etwas grundlegend falsch“, macht die Präsidentin der Diakonie Bayern, Dr. Sabine Weingärtner, anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 deutlich. Diese macht unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ vom 15. bis 19. Juni 2026 auf Missstände beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aufmerksam. Das P-Konto soll sicherstellen, dass Menschen auch bei einer Kontopfändung weiterhin über das für ihren Lebensunterhalt notwendige Geld verfügen können. Der gesetzlich geschützte Grundfreibetrag liegt derzeit bei rund 1.560 Euro pro Monat; für Menschen mit Unterhaltspflichten oder in besonderen Lebenssituationen können höhere Freibeträge gelten. Dennoch berichten Schuldnerberatungsstellen bundesweit regelmäßig von erheblichen Problemen in der Praxis: Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) kommt es in Deutschland monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Weingärtner. „Für viele Betroffene ist das P-Konto darum das entscheidende Instrument, um das Existenzminimum zu sichern.“ Allerdings: Die gesetzlichen Regelungen werden in der Praxis häufig nicht zuverlässig umgesetzt. Besonders problematisch sind Verzögerungen bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung erhöhter Freibeträge sowie Unsicherheiten beim Schutz bestimmter Sozialleistungen. „Unsere Beraterinnen und Berater hören täglich dieselbe Frage: Wie komme ich an mein Geld?“, sagt Weingärtner. „Wenn Kontoumwandlungen verzögert werden, Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt werden oder Guthaben trotz bestehender Schutzvorschriften blockiert bleibt, hat das unmittelbare Folgen für die Betroffenen. Dann können Mieten, Stromabschläge oder der Einkauf von Lebensmitteln nicht mehr bezahlt werden.“ Das P-Konto sei kein Privileg für wenige, sondern ein zentrales sozialstaatliches Sicherungsinstrument, betont Weingärtner. „Wer Anspruch auf Pfändungsschutz hat, muss diesen Schutz auch tatsächlich und ohne bürokratische Hürden erhalten.“ Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG), das der Bundestag 2021 beschlossen hat. „Das Gesetz ist da. Es muss aber auch flächendeckend beachtet werden.“ Die Diakonie Bayern fordert deshalb klare und verbindliche Standards für Kreditinstitute. Dazu gehören leicht erreichbare Ansprechstellen, ausreichend geschultes Personal sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Recht. Auch beim sogenannten Basiskonto, auf das jede Verbraucherin und jeder Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch hat, sieht die Diakonie weiterhin Verbesserungsbedarf. Der Zugang zu einem Girokonto sei eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Selbstständigkeit. Hintergrund Die Diakonie in Bayern hat 26 soziale Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, die eine spezialisierte und kostenfreie Beratung mit 101 Schuldner- und Insolvenzberater:innen in 34 kreisfreien Städten und Landkreisen anbieten. 15.236 Menschen nutzten im Jahr 2025 das Angebot der Diakonie in Bayern. Innerhalb eines Jahres ist ein Anstieg von knapp 12 Prozent zu verzeichnen. Mehr zur Aktionswoche unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de |
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Pressekontakt: Daniel Wagner, Pressesprecher Diakonie Bayern + 49 911 93 54 205 |
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