Diakonie Bayern kritisiert Pflegereform
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Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Einrichtungen sollen den Preis für die Sanierung der Pflegeversicherung zahlen. Nürnberg, 5.6.2026 „Seit dem 1. Mai verpflichtet das Bundestariftreuegesetz Unternehmen bei Bundesaufträgen zur Einhaltung tariflicher Arbeit-bedingungen. Damit will die Bundesregierung Tarifbindung stärken und Lohndumping verhindern. Umso unverständlicher ist es, dass nun ausgerechnet in der Pflege tarifliche Vergütungen nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen“, kritisiert Sandra Schuhmann, Vorständin Soziales der Diakonie Bayern, den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz, der gestern öffentlich wurde. „Wer Tarifbindung stärken will, darf tarifgebundene Einrichtungen nicht finanziell benachteiligen.“
Die Diakonievorständin warnt vor den Folgen, wenn zukünftig tariflich vereinbarte Personalkostensteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden. Besonders betroffen wären gemeinnützige und kirchliche Träger, die ihre Mitarbeitenden tarifgebunden bezahlen und damit genau jene Standards erfüllen, die die Bundesregierung an anderer Stelle ausdrücklich stärken will: „Wer mehr Tariftreue fordert, muss auch für die tarifliche Bezahlung und deren vollständige Refinanzierung eintreten. Andernfalls werden ausgerechnet diejenigen Einrichtungen bestraft, die für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sorgen“, so Schuhmann. Alles andere sei eine Einladung zu Lohndumping und Tarifflucht. Würde dieser Teil des geplanten Gesetzes realisiert werden, seien dauernde Defizite für diakonische Einrichtungen vorprogrammiert – mit den entsprechenden Folgen. „Diakonische Träger könnten sich die eigenen Pflegeeinrichtungen dann nicht mehr leisten.“ Für Bayern hätte dies erhebliche Folgen. Rund 630.000 pflegebedürftige Menschen sind im Freistaat auf Unterstützung angewiesen, mehr als 300.000 Menschen arbeiten in der Pflege. Schon heute kämpfen viele Einrichtungen mit Fachkräftemangel, steigenden Kosten und wirtschaftlichem Druck. „Wenn tarifliche Löhne nicht mehr vollständig anerkannt werden, schwächt das die Attraktivität des gesamten Pflegeberufs“, erklärt Schuhmann. Kritisch bewertet die Diakonie Bayern zudem die geplanten Einschnitte für Pflegebedürftige und Angehörige. Besonders problematisch seien die vorgesehenen Änderungen bei den Leistungszuschlägen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Künftig sollen höhere Zuschläge erst nach längeren Aufenthaltszeiten gewährt werden. Für viele Betroffene bedeute dies höhere Eigenanteile und ein wachsendes Risiko von Altersarmut. „Viele Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet und vorgesorgt. Pflege darf nicht dazu führen, dass Ersparnisse innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht werden oder Sozialhilfe notwendig wird“, betont Schuhmann. Die Diakonie warnt außerdem davor, dass die finanziellen Belastungen lediglich verschoben würden. Können Pflegebedürftige die steigenden Kosten nicht mehr selbst tragen, müssen Kommunen und Bezirke über die Hilfe zur Pflege einspringen. Das Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung werde dadurch nicht gelöst, sondern auf Länder und Kommunen verlagert. Auch die geplanten Einschränkungen bei Leistungen in Pflegegrad 1 sowie in der Anfangsphase neuer Pflegefälle sieht die Diakonie kritisch. Gerade frühe Unterstützungsangebote seien entscheidend, um Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und spätere Verschlechterungen zu vermeiden. Sorge bereitet der Diakonie Bayern zudem die vorgesehene Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Millionen Menschen übernehmen bereits heute den größten Teil der Pflege zuhause und entlasten damit das gesamte Pflegesystem. „Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung für die gesamte Gesellschaft. Diese Menschen brauchen mehr Unterstützung und soziale Sicherheit – nicht weniger“, so Schuhmann. Positiv bewertet die Diakonie Bayern hingegen die geplante Einführung einer Pflegebegleitung sowie Investitionen in Digitalisierung und technische Unterstützungssysteme. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bräuchten gerade in komplexen Situationen verlässliche Ansprechpersonen, die koordinieren, beraten und unterstützen. Schuhmann fordert die Bundesregierung deshalb auf, die positiven Ansätze des Gesetzentwurfs weiterzuverfolgen, gleichzeitig jedoch auf Leistungskürzungen zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und tarifgebundenen Einrichtungen zu verzichten. „Eine zukunftsfeste Pflege braucht starke Einrichtungen, faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Wer bei diesen Grundlagen spart, gefährdet die Versorgung“, so Schuhmann abschließend. Der Referentenentwurf stammt aus dem Bundesgesundheitsministerium und soll die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren. Hintergrund sind die steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung und die erwarteten Defizite in den kommenden Jahren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Verbände- und Länderanhörung. Anschließend wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen befassen, bevor das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat beginnt. Ziel der Bundesregierung ist ein Inkrafttreten zentraler Regelungen bereits zum Jahresbeginn 2027. |
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