Täter-Opfer-Ausgleich

Täter*innen-Opfer-Ausgleich (TOA)

Das Evangelische Beratungszentrum bietet zur außergerichtlichen Konfliktregelung die Möglichkeit des Täter*innen-Opfer-Ausgleichs an. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 46a StGB (Strafgesetzbuch). Damit ist der TOA Bestandteil des allgemeinen Strafrechts. Jede*r an einer Straftat Beteiligte hat die Möglichkeit, einen TOA anzuregen.

  • Eine Straftat kann beim Geschädigten starke negative Folgen auslösen. Im üblichen Gerichtsverfahren steht aber der Täter bzw. die Täterin im Mittelpunkt, nicht das Opfer. Ein TOA wird an einer Beratungsstelle durchgeführt. Das gibt sowohl dem Opfer als auch den Täter*innnen die Möglichkeit, im Einzelgespräch mit der*dem Vermittler*in das zu sagen, was wichtig erscheint.
  • Die geschädigte Person kann direkt ihre Ansprüche geltend machen. So besteht die Möglichkeit, unter Vermittlung einer*s erfahrenen Konfliktvermittlers*in entstandene Ungerechtigkeiten durch direkte Wiedergutmachung auszugleichen.
  • Die Beratung erleichtert es beiden Seiten, Konflikte fair zu regeln, die aus Streitigkeiten und Schädigungen entstanden sind.

Der Täter*innen-Opfer-Ausgleich wird auf Initiative der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Er wird durchgeführt, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Findet eine angemessene Wiedergutmachung statt, wird der erfolgreiche Ausgleich der Staatsanwaltschaft gemeldet. Dies wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Ansprechperson

Heidemarie Kaul, Dipl.-Sozialpädagogin
Tel.: 0931 305 01-0
Fax: 0931 305-01-30

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