Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach § 8a

Kinderschutz Fachkräfte des EBZ für pädagogische Institutionen

Das Evangelische Beratungszentrum bietet Fachkräften, die in Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Schule, Jugendtreff etc. tätig sind, eine Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung an. Diese Beratung findet anonymisiert statt - entweder im EBZ, oder in der Einrichtung oder per Video/Telefon.

Am Evang. Beratungszentrum gibt es zurzeit 4 Kinderschutz Fachkräfte. Es sind erfahrene Diplom-Sozialpädagog*innen mit einer besonderen Qualifikation als "insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII". 

  • Mit der Einbeziehung einer Kinderschutz Fachkraft erhält die Erzieherin oder Lehrkraft eine Beratung über ihr weiteres Vorgehen hinsichtlich eines betreuten Kindes oder Jugendlichen, bei dem Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekanntgeworden waren.
  • Die anfragende pädagogische Fachkraft gibt "den Fall" also nicht ab, sondern erhält vielmehr intensive Unterstützung für das weitere Vorgehen. Gleichzeitig erfüllt sie damit die gesetzliche Pflicht nach § 8a SGB VIII.
  • Je nach Ergebnis der Gefährdungseinschätzung, kann auch eine Beratung in der Erziehungs- und Familienberatung des EBZ die richtige Stelle für die Familie sein.

Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen, und sei es bloß bei einem "komischen Gefühl im Bauch". Hauptsache, Sie bleiben mit Ihren Wahrnehmungen und Vermutungen nicht allein, sondern suchen das Fachgespräch!


Weitere Informationen und Unterlagen

Das beschriebene Angebot beruht auf einer Vereinbarung zwischen Stadt bzw. Landkreis Würzburg mit den Würzburger Beratungsstellen, siehe den gemeinsamen Flyer hier.

Das Angebot der Kinderschutz-Fachkräfte des EBZ für Erzieherinnen und Leitungen von Kindertagesstätten ist hier beschrieben. Es ist für eine Schulung mit evangelischen Trägern verfasst, gilt aber ähnlich für alle Kita's, Schulen usw.

Die gemeinsame Gefährdungseinschätzung muss dokumentiert werden. Dafür kann der "Dokumentationsbogen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) (extern)" verwendet werden. Er ist hier als Word-Dokument (Ausfüllen am PC) bzw. hier als pdf-Dokument (Ausfüllen per Hand) bereitgestellt.

Ansprechperson

Heidemarie Kaul, Dipl.-Sozialpädagogin
Tel.: 0931 305 01-0
Fax: 0931 305-01-30

E-Mail vertraulich: EBZportal